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Familien- und Gemeinschaften bei Trennung und Scheidung

Insbesondere bei Trennung und Scheidung aber auch bei Generations- und Erziehungsproblemen ist Mediation ein Verfahren, das sich bewährt hat. Beispiele für regelungsbedürftige Konflikte, die Thema einer Familienmediation sein können:

  • Wie kann der Umgang der Partner miteinander neu gestaltet werden?

  • Wer gibt wem wie lange finanzielle Unterstützung?

  • Wie soll die gemeinsame Kindererziehung gestaltet werden?

  • Wie sollen Betreuungszeiten geregelt werden?

  • Wie soll das gemeinsame Eigentum geteilt werden?

  • Wie gehen die Partner finanziell auseinander?

  • Wie kann eine berufliche oder private Arbeitsteilung neu organisiert werden?

  • Wie möchte man mit neuen Partnern umgehen?

  • Wie geht man mit zukünftigen Konflikten um?

Innerbetriebliche Mediation

Im täglichen Arbeitsleben kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Mitarbeitern, oder den Vorgesetzten und ihren Mitarbeitern sowohl im menschlich persönlichen als auch im fachlichen Bereich. Durch Mediation kann vieles geklärt werden, man kann sich auf sachlicher Ebene begegnen und das Miteinander im Arbeitsalltag für die Firma gewinnbringend verbessern.

Konflikte zwischen Nachbarn und bei Mietstreitigkeiten

Wenn Nachbarn sich streiten, sinkt ihre Lebensqualität um ein Vielfaches. Werden diese Streitigkeiten vor einem Gericht entschieden, können manche Probleme geklärt werden, nur sind diese Lösungen oft nicht nachhaltig. Die Erfahrung zeigt, dass gerichtlich erwirkte Ergebnisse den Streit unter Nachbarn in den häufigsten Fällen nicht beilegt. Um das zu vermeiden bietet sich Nachbarschaftsmediation an, die das Miteinander im Alltag wiederherstellen kann.

In Mietverhältnissen handelt es sich ähnlich wie in der Familie oft um dauerhafte langjährige Beziehungen in denen sich Konflikte sehr belastend auswirken können. Daher ist es bei diesen Konflikten besonders wichtig sie in gegenseitigem Einvernehmen und Verständnis füreinander beizulegen. Die Voraussetzungen dafür bietet ein Mediationsverfahren.

Streitigkeiten bei Erbangelegenheiten und Regelungen vor Eintritt des Erbfalls

Im Erbfall entstehen häufig strittige Situationen, die nicht selten zum Auseinanderbrechen von Familien führen können. Mit Mediation kann diese Situation frühzeitig geklärt werden.

Insbesondere zur Regelung der eigenen letztwilligen Wünsche ist ein Mediationsverfahren unter Einbeziehung der Angehörigen und Dritten sinnvoll, um eine Auseinandersetzung zwischen den Hinterbliebenen zu vermeiden.

Kurzmediation

Für manche Themen eignet sich eine Kurzmediation. Diese umfasst im Regelfall eine Sitzung von etwa vier Stunden. Ob für Ihr Anliegen eine Kurzmediation sinnvoll ist, kann im unverbindlichen Vorgespräch geklärt werden. Kurzmediationen führen wir immer in Co-Mediation durch.

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